Skip to main content Skip to page footer

Wien erhöht die Wohnqualität durch Sonnenschutzförderung

Gefördert werden 50 % der anfallenden Kosten mit maximal 1.500 Euro. Jetzt mehr Bezugsberechtigte und noch einfachere Abwicklung.

Bereits seit 2020 fördert die Stadt Wien die nachträgliche Montage von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen.  Insbesondere in den heißen Monaten soll die sommerliche Überwärmung von Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau vermieden werden. Bisher wurde die Förderung bereits über 15.000-mal in Anspruch genommen. 

„Sonnenschutz heißt verbesserte Lebensqualität. Speziell in den heißen Sommerwochen helfen zusätzliche Schatten spendende Maßnahmen dabei, ein kühles Raumklima zu bewahren und damit Erholung zu finden. Die Stadt Wien konnte bereits 15.000-mal dabei helfen, nachhaltig die Wohnqualität zu heben und gleichzeitig Energie zu sparen. Durch den erweiterten Bezieher*innenkreis sind noch mehr Wiener*innen und Wiener eingeladen, sich die Förderung zu holen. Denn an heißen Sommertagen, heißt es cool zu bleiben“ so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Mehr Berechtigte – einfachere Abwicklung

Förderbar sind außenliegende Rollläden und Lamellenbehänge bzw. Jalousien sowie vertikale Fassadenmarkisen und Fensterläden. Durch den Einsatz dieser Sonnenschutzeinrichtungen werden Innenräume spürbar weniger aufgeheizt. Der Energiebedarf für eine etwaige Raumkühlung kann effektiv verringert werden. Zudem ist außenliegender Sonnenschutz auch wirtschaftlicher als Klimaanlagen, die im Betrieb viel Energie verbrauchen und in der Anschaffung sehr teuer sind.

Seit Inkrafttreten der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 gilt kein Mindestalter für das Bestandsgebäude mehr. Hierdurch wurde nicht nur eine Erweiterung des Kreises der Förderwerber*innen, sondern auch eine Vereinfachung der Förderungsabwicklung erreicht.

Bis zu 1.500 Euro für alle Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau

Gefördert werden 50 % der anfallenden Kosten, maximal 1.500 Euro je Wohneinheit. Die Förderung kann auch ein zweites Mal in Anspruch genommen werden, wenn der Einbau der Sonnenschutzeinrichtungen schrittweise stattfindet, sofern der Maximalbetrag von 1.500 Euro je Wohneinheit noch nicht erreicht wurde.

Antragsberechtigt sind alle Eigentümer*innen, Mieter*innen und Nutzungsberechtigte einer Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau in Wien, die ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Wohnung führen. Die für die Förderung vorgelegte Rechnung der Sonnenschutzeinrichtung darf nicht älter als maximal sechs Monate sein. 

Bei Mietwohnungen muss die Zustimmung der Hauseigentümerin bzw. des Hauseigentümers zur Montage vorliegen. Alle Rechnungen, die von Montagefirmen gelegt werden, können zur Förderung herangezogen werden. Reine Materialkosten mit Eigenleistungen können nicht in Rechnung gestellt werden. Innerhalb von Schutzzonen muss eine entsprechende Bewilligung vorliegen.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

  • Qualitätsnachweis des Herstellers der Sonnenschutzeinrichtung 
  • Rechnung, deren Datum zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegt 
  • Bei Mietwohnungen schriftliche Zustimmung der Hauseigentümerin bzw. des Hauseigentümers zur Montage der Sonnenschutzeinrichtung 
  • Innerhalb von Schutzzonen muss eine Bewilligung der Magistratsabteilung 19 vorliegen. Diese erfolgt im Wege der MA 37 (Baubewilligung oder Kenntnisnahme der Bauanzeige durch die MA 37)

Wo erhalte ich Antworten auf meine Fragen?

  • Online unter folgendem Link:
  • www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/
    • Telefonisch bei der Informationsstelle für Wohnungsverbesserung:
  • +43 1 4000-74860 
  • Montag bis Freitag im Zeitraum von 8 bis 15 Uhr
    • Vor Ort bei der Informationsstelle für Wohnungsverbesserung:
  • 20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
  • Montag bis Freitag im Zeitraum von 8 bis 13